O&W Rechtsanwälte sind seit 1987 ausschließlich auf die Lieferkette und damit auf Zollrecht,
Zollstrafrecht und Außenwirtschaftsrecht fokussiert - ohne
Nebenschauplätze, ohne Einarbeitungskurve.
Unsere Rechtsanwälte kennen das Zollrecht aus beiden Perspektiven:
Mitglieder des Teams waren zuvor am Finanzgericht Hamburg und beim
Hauptzollamt tätig. Dieses Wissen über die Denk- und Arbeitsweise
der Zollverwaltung wenden wir heute für Unternehmen im
internationalen Warenverkehr an.
Zu unseren Beratungsfeldern zählen Tarifierung und Zollwertermittlung,
Warenursprung und Präferenzregelungen, Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen,
Antidumping- und Ausgleichszölle, CBAM-Compliance, Exportkontrolle
sowie die Verteidigung in Zollstrafverfahren und bei Durchsuchungen.
Mandanten vertreten wir vor den Hauptzollämtern, den Finanzgerichten,
dem Bundesfinanzhof und dem EuGH.
Mit 15 Mitarbeitern arbeiten wir
bundesweit und EU-weit - für mittelständische Unternehmen ebenso
wie für Konzerne, bei denen eine einzelne zollrechtliche
Entscheidung siebenstellige Konsequenzen haben kann.